Unsere Rechtsprodukte: Ihre Vorteile

Außergerichtliche Vertretung

Auch im internationalen Bereich gilt der Grundsatz, dass ein Gerichtsverfahren nicht voreilig eingeleitet werden soll. Wir stellen immer wieder fest, dass durch gründlich vorbereitete und entschlossen geführte außergerichtliche Verhandlungen - unter Zeit- und Geldersparnis für den Mandanten – gute Ergebnisse erzielt werden können. Es gibt jedoch Beispiele, dass der Mandant ohne Rechtsbeistand in die Verhandlungen mit der Gegenseite tritt und dabei sich gravierende Nachteile zufügt, die später schwer oder gar nicht korrigiert werden können. Im internationalen Bereich sind Gefahren solcher Fehlentscheidungen deutlich ausgeprägter, weil vor dem Mandanten nicht nur sprachliche Hindernisse, sondern auch für ihn unbekannte Differenzen zwischen den deutschen und den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes stehen.

 

Wünschen Sie, dass wir die Wahrung Ihrer außergerichtlichen Interessen bei Ihren Angelegenheiten in Bezug auf Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Montenegro und/oder Serbien übernehmen? Gerne können wir für Sie gesamte Unterlagen des Falles prüfen, die Gegenseite anschreiben, sämtliche Besprechungen zwecks Klärung des Sachverhalts sowie Verhandlungen mit der Gegenseite führen. Und das alles zweisprachig und mit kompetentem Fachwissen beider Rechtssysteme.