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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie kennen dies sicherlich auch: Ein Mandant kommt zu Ihnen mit einem Problem aus einem Rechtsbereich, der Ihnen nicht unbedingt geläufig ist. Noch problematischer ist es, wenn es sich dabei um ein fremdes Rechtssystem handelt.
Immer häufiger bekommen wir Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, deutschen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen, betreffend Angelegenheiten ihrer Mandanten im Bezug auf Länder des Westlichen Balkans. Gerne suchen wir dann zusammen eine optimale Lösung für die Mandanten.
Auch Ihnen bieten wir an dieser Stelle an, bei speziellen Fragen des Rechts der Länder Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina mit Ihnen und Ihren Mandanten zusammen zu arbeiten. Unsere bisherigen Erfahrungen reichen insoweit von rechtlichen Einschätzungen oder Stellungnahmen zu bestimmten Fragen oder Sachverhalten, über eine unabhängige Zweitmeinung in bereits laufenden Verfahren, bis zur Vermittlung einer Vertretung durch eine Korrespondenzkanzlei vor Ort und der anschließenden Führung des Verkehrs der Mandantschaft mit dem Verfahrensbevollmächtigten. Der Vorteil unserer Beauftragung liegt in der Kombination aus den Tugenden der deutschen Rechtsanwaltschaft, der Vertrautheit mit der jeweiligen Sprache, mit der Mentalität und den realen Bedingungen vor Ort sowie den grenzüberschreitenden Rechtskenntnissen.
Sprechen Sie uns einfach an!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Terminsvertretungen vor Berliner Gerichten gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Zoran Barac
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